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ACHTUNG! Seit 14.02.2020 gilt eine neue Notfallgebührenordnung. Kosten für eine Behandlung oder Untersuchung sind im Vorfeld schwer absehbar. Für eine optimale Kostentransparenz wurde vor vielen Jahren die "G.O.T." (Gebühren-Ordnung für Tierärzte) ins Leben gerufen. In dieser Auflistung sind die meisten Untersuchungen und Behandlungen verzeichnet. Falls die Möglichkeit besteht empfehlen wir, die Kosten vorher bei Ihrem Tierarzt zu erfragen. (Die aktuelle Gebührenordnung können Sie online einsehen unter Bundestierärztekammer oder bei uns als PDF herunterladen.) Die Kosten für Medizin, Materialien etc. errechnen sich durch den Einkaufspreis und Anwendung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und sind nicht in der GOT gelistet. Je nach Aufwand, Ausbildungsstand und Komplexität werden die Werte der GOT zwischen dem 1- bis 3-fachen Satz berechnet. Hier einige Beispiele mit ca.-Angaben: Beispiel 1 (ca.): Dienstag morgen: Ein krankes Kalb einen Landwirts im Ort wird behandelt Gesamt: ______________________ 31,30 Euro zzgl. MwSt Beispiel 2 (ca.): Sonntag Nacht: Schwerverletzes Pferd in 20km Entfernung Gesamt: ______________________ 293,00 Euro zzgl. MwSt Wieso sind die Fahrtkosten so hoch? Anders als bei einem Hausarzt, zu dem Sie selbst hinfahren, müssen wir i.d.R. mit einem Spezialfahrzeug (ähnlich Krankenwagen) zum Einsatzort fahren. Dabei spielen die Fahrzeug- und Treibstoffkosten als auch die Fahrdauer eine Rolle: Beispiel: |